Allgemeine Geschäftsbedingungen
Andreas Haferkemper Garten- und Landschaftspflege ©2018
1.) Allgemeines:
Alle Lieferungen, Dienst-, Werk- und Werklieferungsleistungen von Andreas Haferkemper unterliegen diesen Bedingungen.
Der Auftraggeber erkennt durch den Vertragsabschluss bzw. die Aufgabe von Bestellungen ausdrücklich an, dass ausschließlich diese Bedingungen Vertragsbestandteil sind. Etwaige,
entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers sind nur und insoweit verbindlich, wenn diese vor Vertragsschluss schriftlich vereinbart wurden.
Mündliche und fernmündliche Vereinbarungen oder Absprachen gelten nur dann als vereinbart, wenn sie von Andreas Haferkemper schriftlich bestätigt worden sind.
2) Angebot /
Beauftragung
Angebote von Andreas Haferkemper sind - wenn im Angebot nichts anderes genannt wurde- bis zum Vertragsabschluss frei
bleibend.
Der Vertrag kommt durch schriftliche Beauftragung des Angebotes durch den Auftraggeber sowie die terminliche Vereinbarung der Ausführung oder den Beginn der Ausführung durch
Andreas Haferkemper zustande.
Erteilt der Auftraggeber den Auftrag mündlich oder per Handschlag, so kommt dieser unter Zugrundelegung des Angebotes sowie mit der terminlichen Festlegung der Durchführung oder
den Beginn der Ausführung durch Andreas Haferkemper zustande.
3) Preise
Für jeden Vertragsabschluss gelten die zum Vertragsschluss jeweils gültigen Preise.
Andreas Haferkemper behält sich das Recht der Preisanpassung bei Mehraufwand vor. Gleichzeitig verpflichtet sich Andreas
Haferkemper mit dem Auftraggeber vor Ausführung des Mehraufwandes, diesen, zu besprechen und sich die Genehmigung des Auftraggebers einzuholen.
4.)
Einweisung:
Bevor Andreas Haferkemper mit den Arbeiten beginnt hat der Auftraggeber auf Besonderheiten und besonders zu schützende
Einrichtungen auf dem Grundstück und im angekündigten Bereich der Arbeiten, sowie auf mögliche Gefahrenquellen ausdrücklich hinzuweisen.
Erfolgt eine Einweisung - gleich aus welchen Gründen - nicht, so kann der Auftraggeber bei eventuellen Schäden, die auf die mangelnde Unterrichtung zurückzuführen sind, Andreas
Haferkemper nicht schadensersatzpflichtig machen.
5.) Leistungen Andreas
Haferkemper:
Andreas Haferkemper wird die im Angebot bzw. Auftrag festgehaltenen Dienstleistungen fach- und sachgerecht durchführen. Abweichungen von den Vereinbarungen sind zulässig, wenn der
vertraglich vereinbarte Dienstleistungsumfang und -Standard gewahrt bleibt. Andreas Haferkemper verpflichtet sich -soweit notwendig -, seinen Arbeitsbereich gegen unbefugtes
Betreten abzusichern und ggf. auf Gefahren die von seine Arbeiten ausgehen hinzuweisen. Andreas Haferkemper behält sich das Recht vor, andere Unternehmen
(Fremdunternehmen) mit den auszuführenden Arbeiten zu beauftragen oder mit Fremdunternehmen zusammen den angenommen Auftrag
abzuarbeiten.
6.) Leistungen des Auftraggebers (AG):
Der Auftraggeber stellt -soweit notwendig und möglich-, Andreas Haferkemper Wasser und Strom für den Betrieb von Maschinen in dem für die Durchführung der Arbeiten
erforderlichen Umfang kostenlos zur Verfügung.
Die Einholung von behördlichen
Genehmigungen sowie die Einholung von Genehmigungen für notwendige Absperrmaßnahmen im öffentlichen Verkehrsraum obliegt grundsätzlich dem AG.
Wünscht der AG, dass die Genehmigungen von Andreas Haferkemper eingeholt werden, ist dies im Auftrag schriftlich festzuhalten. Die Kosten hierfür trägt der
Auftraggeber.
Wünscht der AG, dass Behördlich angeordnete Absperrmaßnahmen von Andreas Haferkemper errichtet werden, ist dies im Auftrag schriftlich festzuhalten. Die Kosten hierfür trägt
der Auftraggeber.
Andreas Haferkemper prüft bei
Auftragsannahme und -ausführung das Vorliegen notwendiger Genehmigungen nicht, wenn die Beibringung dieser nicht Bestandteil unseres Auftrages ist. Sämtliche Kosten und Bußgelder
aus nicht vorliegenden Genehmigungen gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Der AG ist verpflichtet Andreas Haferkemper vor Beginn der Arbeiten auf eventuell vorhandene Versorgungsleitungen und Gefahrenquellen wie Fundamente
im Boden, Steine, Bauschutt etc. hinweisen.
Beschädigungen von nicht bekannten Leitungen, Einrichtungen und Bauten oder Beschädigungen von Maschinen und Geräte durch nicht im Vorfeld
bekannt gegebenen Gefahrenquellen, gehen zu Lasten des Auftraggebers.
7.) Abnahme der
Leistung
Der Auftraggeber hat die Leistungen von Andreas Haferkemper nach deren Beendigung noch am selben Tag zu besichtigen und die
ordnungsgemäße Ausführung zu bestätigen. Verzichtet der Auftraggeber auf die Besichtigung und Bestätigung oder unterbleibt diese aus Gründen, die Andreas Haferkemper nicht zu
vertreten hat, so gelten die Leistungen als vertragsgerecht ausgeführt.
Die Arbeiten von Andreas Haferkemper werden dann als vertragsgerecht durchgeführt anerkannt, wenn der Auftraggeber nach Beendigung der Arbeiten entgegen der ihn treffenden
Besichtigung- und Bestätigungspflicht, nicht innerhalb von 3 Werktagen Einwendungen erhebt.
8.) Reklamationen:
Reklamationen und Nachbesserungen sind sofort anzuzeigen. Rechnungskürzungen ohne vorangegangene ordnungsgemäße Reklamation und Aufforderung zur Behebung der Mängel bzw.
Einräumung einer Nachbesserung innerhalb einer hierfür gesetzten, angemessenen Frist, dürfen vom Auftraggeber nicht vorgenommen werden.
9.) Vergütung:
Zahlungen sind sofort nach Beendigung und Abnahme der Leistung zu begleichen. Wird bei Beauftragung die Bezahlung der Leistungen mittels Banküberweisung vereinbart hat diese
innerhalb von 7 Werktagen auf das Konto von Andreas Haferkemper ohne Abzug zu erfolgen.
Auftraggeber die im Namen von Dritten, z.B. Eigentümer Gemeinschaften, handeln, haften persönlich für die Zahlungsverpflichtungen aus den erteilten Aufträgen.
Kommt der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, so ist Andreas Haferkemper berechtigt, Verzugszinsen mit 8% über dem jeweils gültigen Diskontsatz zu berechnen.
10.) Haftung:
Die Haftung für nachweislich durch Andreas Haferkemper im Rahmen der erbrachten Leistungen verursachte Schäden wird auf die Deckung
entsprechend den Bedingungen unseres Haftpflichtversicherung-Vertrages dem Grunde und der Höhe nach beschränkt.
Andreas Haferkemper haftet nicht für Schäden, die an Pflanzen, Liegenschaften und Einfriedungen die sich unterhalb des
Ausdehnungsbereiches der Baumkrone des zu fällenden Baumes, bzw. in unmittelbarer Nähe des Arbeitsbereiches bei der Bumfälluung und Wurzelfräsung/Wurzelentfernung und andere Arbeiten stehen und nicht durch die beauftragte Leistung selber geschützt werden können. Die
Sicherung bzw. Entfernung dieser Güter obliegt dem Auftraggeber.
Weitergehende Ansprüche auf Schadenersatz wegen unmittelbarer, mittelbarer oder Folgeschäden sind ausgeschlossen.
11.) Schlussbestimmungen:
Die Nichtigkeit, Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen berühren deren Gültigkeit im Übrigen nicht. An ihre Stelle tritt die
gesetzliche zulässige Regelung, die dem Sinn und Zweck des wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für einzelne Teile der Bestimmung oder im Falle einer
ergänzungsbedürftigen Lücke.
Gerichtsstand ist Arnsberg. Soweit in
diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen keine Sonderregelungen vereinbart sind, gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere diejenigen des Dienstleistungs- und
Werkvertragsrechts.
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